Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Investitionen in Alarmanlagen oder andere Sicherheitsmaßnahmen bei Tabaktrafiken in der Steiermark. Es handelt sich um einen Zuschuss für bereits umgesetzte Projekte. Die Förderung gilt bis auf Widerruf. Ein Antrag ist nur nach der Umsetzung des Projekts möglich. Dafür müssen bezahlte Rechnungen und Nachweise eingereicht werden.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Betriebs ab. Für Tabakfachgeschäfte gibt es 300 Euro, für verbundene Trafiken 150 Euro. Voraussetzung ist eine Gesamtinvestition von mindestens 1.000 Euro. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Tabaktrafikanten in der Steiermark, die in Sicherheitstechnik investieren wollen. Sie richtet sich an Mitglieder des Landesgremiums der steirischen Tabaktrafikanten. Besonders passend ist sie für Betriebe, die eine Alarmanlage neu einbauen oder eine bestehende Anlage modernisieren möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Mitglied im Landesgremium der steirischen Tabaktrafikanten
- Investition in Alarmanlagen oder andere sicherheitsbezogene Maßnahmen
- Mindestens 1.000 Euro Gesamtinvestition
- Einreichung nach Projektumsetzung mit bezahlter Rechnung und Nachweisen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kein Mitglied im Landesgremium der steirischen Tabaktrafikanten
- Nur ein Antrag pro Unternehmen möglich
- Kein Rechtsanspruch auf die Förderung
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Betriebsmittel
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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