Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Lehrlinge in der Steiermark beim Erwerb des Führerscheins der Klasse B. Sie bekommen dafür einen Zuschuss zu den Kosten. Der Zuschuss beträgt 1.000 Euro. Der Antrag kann nur innerhalb von 24 Monaten nach dem Ausstellungsdatum des LAP-Zeugnisses gestellt werden.
Gefördert wird die Mobilität von Lehrlingen. Die Förderung gilt für bestimmte Lehrberufe in der Gastronomie und Hotellerie. Voraussetzung ist ein ausgezeichnetes Ergebnis bei der Lehrabschlussprüfung. Außerdem muss ein Lehrvertrag mit einem Betrieb der Fachgruppe bestehen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Lehrlinge in der Steiermark, die in der Gastronomie oder Hotellerie lernen. Sie passt besonders für junge Menschen, die den Führerschein für den Beruf oder den Alltag brauchen. Wichtig ist, dass die Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden wurde. Außerdem muss der Betrieb zur Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie gehören.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellungsdatum des LAP-Zeugnisses
- Ansprechpunkt
- Wirtschaftskammer Steiermark
- Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Lehrling in einem Betrieb der Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie
- Lehrvertrag mit einem Betrieb der Fachgruppe
- ausgezeichnete Lehrabschlussprüfung
- bestimmte Lehrberufe in Gastronomie und Hotellerie
- mögliche Ausschlusskriterien
- kein ausgezeichneter Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung
- kein Lehrvertrag mit einem Betrieb der Fachgruppe
- Antrag nach Ablauf der 24 Monate
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Führerschein der Klasse B
- Mobilität von Lehrlingen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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