Zuschuss

Steiermark: Förderung Ihrer individualisierten Werbung

Die Förderung soll Mitgliedsbetrieben in der Steiermark helfen, ihre Werbung individuell zu gestalten und günstiger umzusetzen. Damit können Betriebe mit eigenem Logo und eigenen Firmenfarben Werbemittel für Online- und Print-Kampagnen nutzen. Ziel ist eine bessere Präsentation des Unternehmens, besonders für Karriere- und Lehrlingswerbung.

Stand 27.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Mitgliedsbetrieben in der Steiermark helfen, ihre Werbung individuell zu gestalten und günstiger umzusetzen. Damit können Betriebe mit eigenem Logo und eigenen Firmenfarben Werbemittel für Online- und Print-Kampagnen nutzen. Ziel ist eine bessere Präsentation des Unternehmens, besonders für Karriere- und Lehrlingswerbung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für aktive Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Steiermark sinnvoll. Sie passt besonders zu Betrieben, die neue Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter oder Lehrlinge ansprechen möchten. Voraussetzung ist ein Betriebsstandort in der Steiermark.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung ist ein Zuschuss in Form von Wertschecks mit 50 % Preisnachlass auf verschiedene Werbemittel und Werbeleistungen. Gefördert werden unter anderem eine individualisierte Karriere-Website, Folder, Plakat-Layouts, Inserat-Layouts, Roll-Ups sowie Facebook-/Instagram-Kampagnen; zusätzlich ist auch eine geförderte Beratung für Werbeaktivitäten erkennbar. Die Bestellung oder Antragsstellung erfolgt online beziehungsweise über die im Material genannte Bestellmöglichkeit.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Wertschecks sind bis 31.12.2026 gültig. Die Förderung gilt außerdem nur bis zur Ausschöpfung des Förderungspools oder Fördertopfes. Im Material ist als Voraussetzung eine Antragsstellung per elektronischem Antragsformular bis spätestens 31.12.2026 genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Betriebe, die keine aktiven Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Steiermark sind. Ebenfalls nicht passend ist die Förderung für Betriebe ohne Standort in der Steiermark. Eine Förderung ist außerdem nicht mehr möglich, wenn der Förderungspool bereits ausgeschöpft ist oder die Antragstellung nicht fristgerecht erfolgt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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