Zuschuss

Steiermark: Förderung Lehrlingsausbildertraining der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker

Die Förderung soll Betriebe dabei unterstützen, Fachkräfte zu Lehrlingsausbilderinnen und Lehrlingsausbildern weiterzuentwickeln. Außerdem sollen erfahrene Ausbildnerinnen und Ausbildner ihre pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Kenntnisse für die Lehrlingsausbildung auffrischen können.

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Betriebe dabei unterstützen, Fachkräfte zu Lehrlingsausbilderinnen und Lehrlingsausbildern weiterzuentwickeln. Außerdem sollen erfahrene Ausbildnerinnen und Ausbildner ihre pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Kenntnisse für die Lehrlingsausbildung auffrischen können.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für aktive Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Steiermark sinnvoll. Sie richtet sich an Betriebe in der Steiermark, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausbildung von Lehrlingen qualifizieren oder bestehende Ausbilderinnen und Ausbilder weiterbilden möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen Zuschuss zu den Kurskosten für ein Lehrlingsausbildertraining. Gefördert werden 50 % der Kurskosten pro Teilnehmerin oder Teilnehmer, höchstens jedoch 200 Euro. Wenn für dieselbe Weiterbildungsmaßnahme bereits eine andere Förderung gewährt wurde, wird nur der verbleibende Differenzbetrag berücksichtigt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Förderung gilt bis 31.12.2026 beziehungsweise bis zur Ausschöpfung des Förderungspools. Der Antrag muss nach der Weiterbildungsmaßnahme über das elektronische Antragsformular eingereicht werden. Spätestens bis 31.12.2026 müssen auch die erforderlichen Unterlagen wie Rechnung, Zahlungsbeleg und Teilnahmebestätigung übermittelt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht erkennbar förderfähig sind Betriebe, die keine aktiven Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Steiermark sind. Ebenfalls problematisch ist eine Antragstellung ohne die erforderlichen Unterlagen oder nach dem 31.12.2026. Wenn eine Weiterbildungsmaßnahme bereits anderweitig gefördert wurde, wird nicht der volle Betrag, sondern nur ein möglicher Differenzbetrag gefördert.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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