Zuschuss

Steiermark: Förderaktionen des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln

Förderung für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung

Stand 22.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln in der Steiermark unterstützt bestimmte Ausgaben mit einem Zuschuss. Gefördert werden Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung. Dazu zählen zum Beispiel Werbung in Printmedien und online, Plakatwerbung, die Neuerstellung einer Homepage oder eines Webshops sowie passende Weiterbildungen. Die Förderung gilt bis auf Widerruf. Für Maßnahmen mit Rechnungsdatum im Kalenderjahr 2026 müssen die Unterlagen spätestens am 15. Dezember 2026 vollständig eingereicht werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es müssen alle nötigen Unterlagen vollständig und leserlich vorliegen. Die Einreichung erfolgt mit einem Antragsformular und den passenden Nachweisen. Die Förderung ist als Zuschuss angelegt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln in der Steiermark. Sie passt für Unternehmen, die Werbung machen, ihren Online-Auftritt verbessern oder Mitarbeitende und Unternehmerinnen und Unternehmer weiterbilden möchten. Auch für Betriebe mit geplanten Maßnahmen im Jahr 2026 kann sie interessant sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für Maßnahmen mit Rechnungsdatum im Kalenderjahr 2026: spätestens 15. Dezember 2026
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschaftskammer Steiermark
    • Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Mitgliedsbetrieb des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
    • Maßnahmen mit Bezug zur Handelstätigkeit in den genannten Branchen
    • vollständige und leserliche Unterlagen
    • Rechnungskopie, Zahlungsbestätigung und Nachweis der Maßnahme
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Domain- und Onlinegebühren
    • diverse Werbemittel, zum Beispiel Tragetaschen, Rollup oder Drucksorten
  • Anbieter der Förderung
    • Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln in der Steiermark
  • Thema der Förderung
    • Werbemaßnahmen
    • E-Business
    • Weiterbildung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.