Zuschuss

Steiermark: Förderung für die Entsiegelung von Bodenflächen in Graz

Umweltförderung zum Zweck einer ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Entsiegelung von Bodenflächen in Graz. Dabei werden versiegelte, wasserundurchlässige Flächen in unversiegelte, wasserdurchlässige Flächen umgewandelt. Ziel ist eine ökologische und klimafreundliche Gestaltung des Stadtraumes.

Gefördert werden Flächen ab 20 Quadratmetern. Die Förderung beträgt 50 Euro pro Quadratmeter. Maximal sind 15.000 Euro möglich.

Die Förderung gilt vom 1.1. bis 31.12.2026. Für die Fläche gelten bestimmte Anforderungen, damit keine Boden- oder Grundwassergefährdung entsteht.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Personen, Personengruppen und juristische Personen sinnvoll, die in Graz eine versiegelte Fläche entsiegeln möchten. Sie ist besonders passend für Vorhaben, bei denen Boden wieder wasserdurchlässig gemacht werden soll. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 1.1. bis 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • Umweltamt der Stadt Graz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Entsiegelung einer versiegelten, wasserundurchlässigen Fläche im Stadtgebiet Graz
    • Mindestfläche von 20 Quadratmetern
    • Umwandlung in eine unversiegelte, wasserdurchlässige Fläche
    • Die entsiegelte Fläche muss aus Rasengittersteinen, Grasfläche oder Schotterrasen bestehen
    • Eine Boden- und Grundwassergefährdung muss ausgeschlossen sein
  • Anbieter der Förderung
    • Stadt Graz
  • Thema der Förderung
    • Entsiegelung von Bodenflächen
    • Ökologische und klimafreundliche Gestaltung des Stadtraumes

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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