Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Kunsthandwerksmärkte in der Steiermark bekannter machen. Sie unterstützt Werbemaßnahmen wie Inserate, Radio- und Fernsehberichte sowie Drucksorten. Ziel ist es, die Verkaufsbedingungen der Mitglieder zu verbessern und das Kunsthandwerk in der Öffentlichkeit stärker sichtbar zu machen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Veranstalterinnen und Veranstalter von Kunsthandwerksmärkten in der Steiermark gedacht. Sie ist sinnvoll, wenn auf dem Markt mindestens 10 Firmen vertreten sind oder mindestens 50 % der Ausstellenden Mitglieder der Landesinnung der Kunsthandwerke Steiermark sind. Die Mitglieder müssen eine aufrechte Gewerbeberechtigung haben.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss zu den Werbekosten für den Markt. Gefördert werden zum Beispiel Inserate, Radio- und Fernsehberichte sowie Drucksorten wie Einladungen, Flyer und Plakate. Der Zuschuss beträgt bis zu 66 % der Werbekosten netto pro Markt und zusätzlich höchstens 80 Euro pro teilnehmendem Mitglied.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Förderung gilt für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2026. Das Förderansuchen muss vor der Projektumsetzung eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Veranstalter der öffentlichen Hand, zum Beispiel Gemeinden oder gemeindenahe Betriebe, sind ausgeschlossen. Es gibt keinen Zuschuss, wenn die Nachweise zu den Fördervoraussetzungen nicht erbracht werden. Unvollständige oder falsche Angaben sowie eine widerrechtliche Inanspruchnahme können zur Ablehnung oder Rückforderung führen. Wenn das Jahresbudget 2026 von 10.000 Euro ausgeschöpft ist, sind keine weiteren Förderungen möglich.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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