Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Ausbildungsbetriebe in der Installationstechnik dabei unterstützen, mehr junge Talente auszubilden und die Lehrlingsausbildung zu stärken. Sie soll Anreize schaffen, zusätzliche Lehranfängerinnen und Lehranfänger aufzunehmen und deren Ausbildung aktiv zu begleiten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für aktive Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker in der Steiermark sinnvoll. Sie richtet sich an Betriebe mit steirischem Standort, die im Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik ausbilden. Auch neue Ausbildungsbetriebe können die Förderung nutzen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Gefördert werden zusätzliche Lehranfängerinnen und Lehranfänger in den Jahren 2025 und 2026, jeweils im Vergleich zum Vorjahr. Pro zusätzlichem Lehranfänger oder zusätzlicher Lehranfängerin sind bis zu 2.000 € möglich; nach jedem erfolgreichen Abschluss einer Berufsschulklasse werden 500 € pro zusätzlicher Person ausbezahlt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Förderung läuft bis 31.12.2026 beziehungsweise bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes. Für eine Teilnahme müssen alle Lehranfängerinnen und Lehranfänger des jeweiligen Jahres bis 31.12.2025 beziehungsweise bis 31.12.2026 über das Online-Formular gemeldet werden. Für 2025 gilt außerdem, dass die zusätzlichen Lehranfängerinnen und Lehranfänger über die Probezeit hinaus am 01.04.2026 noch im Betrieb sein müssen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Betriebe, die keine aktiven Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker in der Steiermark sind. Die Förderung gilt nur für Lehrlinge an einem steirischen Betriebsstandort und nur für die Ausbildung im Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik in einem gewerblichen Betrieb; Industriebetriebe sind ausgenommen. Stiftungsteilnehmer sind ausgeschlossen. Eine Förderung ist außerdem nicht erkennbar, wenn die Lehranfängerinnen und Lehranfänger nicht fristgerecht gemeldet werden, wenn die Vergleichslehranfänger aus 2024 Ende 2025 nicht mehr im Betrieb sind oder wenn die Lehranfängerinnen und Lehranfänger 2025 nicht über die Probezeit hinaus bis zum 01.04.2026 im Betrieb bleiben. Maximal 2 zusätzliche Lehranfängerinnen und Lehranfänger pro Betrieb sind förderbar.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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