Garantie oder Haftung

Steiermark: Ökofonds Ausschreibung für innovative Energiespeicher und innovative Systemintegration

Die Förderung soll neue Wärme- und Stromspeicher unterstützen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Gefördert werden innovative Lösungen bei Materialien, Nutzung oder Systemintegration. Außerdem sollen Planung und Umsetzung solcher Energiespeicher in der Steiermark erleichtert werden.

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.10.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll neue Wärme- und Stromspeicher unterstützen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Gefördert werden innovative Lösungen bei Materialien, Nutzung oder Systemintegration. Außerdem sollen Planung und Umsetzung solcher Energiespeicher in der Steiermark erleichtert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften und Energiegemeinschaften. Sie richtet sich an Organisationen, die innovative Energiespeicher neu planen oder umsetzen wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit neuen technischen Ansätzen oder Second-life Speichersystemen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. In Modul 1 werden Planung und innovative Umsetzungskonzepte gefördert, in Modul 2 die konkrete Neuerrichtung innovativer Energiespeicher oder von Second-life Speichersystemen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe der antragstellenden Organisation und vom Projekt ab.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Die Einreichung ist ab dem 1. Juli 2026 ausschließlich online möglich. Für Modul 1 endet die Einreichfrist am 31. Oktober 2026, für Modul 2 am 31. Juli 2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Für denselben Fördergegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch das Land Steiermark in Anspruch genommen werden. Bundesförderungen müssen vorrangig genutzt werden. Nicht förderfähig sind Vorhaben, die nicht vor Projektbeginn eingereicht werden. Außerdem ist in Modul 2 ein Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro erforderlich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.