Zuschuss

Steiermark: Stadt Graz fördert betrieblichen Ankauf von neuen umweltfreundlichen Fahrzeugflotten

Gültig für gewerbliche Unternehmen sowie karitative Vereine und Institutionen

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Ankauf von neuen, umweltfreundlichen Fahrzeugen für bestimmte Betriebe und Organisationen in Graz. Gefördert werden Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, Plug-in-Hybrid oder Gasantrieb. Auch E-Roller und E-Mopeds können gefördert werden. Ziel ist es, weniger schädliche Abgase und weniger CO₂ im Grazer Stadtgebiet zu verursachen.

Die Förderung läuft von 01.01.2025 bis 31.12.2026. Der Antrag muss online gestellt werden. Dafür sind ein ausgefülltes Formular und die nötigen Unterlagen einzureichen. Der Kauf- oder Leasingvertrag darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Die Förderung ist ein Zuschuss. Die Höhe hängt von der Art des Fahrzeugs ab. Für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid gibt es 1.500 Euro. Für Fahrzeuge mit Gasantrieb gibt es 500 Euro. Für E-Roller und E-Mopeds gibt es 350 Euro.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gewerbliche Unternehmen sowie karitative Vereine und Institutionen. Sie richtet sich an Betriebe mit Fahrzeugflotten, zum Beispiel im Taxigewerbe, bei Mietwagen, sozialen Diensten, Essenszustelldiensten, Fahrschuldiensten, Lieferdiensten oder Carsharing. Besonders passend ist sie für Organisationen, die ihre Fahrzeuge umweltfreundlicher machen wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • Stadt Graz, Umweltamt
    • Referat für Energie und Klima
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • gewerbliche Unternehmen sowie karitative Vereine und Institutionen
    • Fahrzeugflotten in Bereichen wie Taxigewerbe, Mietwagen, soziale Dienste, Essenszustelldienste, Fahrschuldienste, Lieferdienste oder Carsharing
    • Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, Plug-in-Hybrid oder Gasantrieb
    • Kauf- oder Leasingvertrag darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Privatpersonen
    • Leasingverträge mit Eigentumsvorbehalt
  • Anbieter der Förderung
    • Stadt Graz
  • Thema der Förderung
    • Mobilität
    • Reduktion von CO₂ und weiteren Umweltschadstoffen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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