Stipendium

Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw): Studienförderung (Förderung für Aufenthalte in Deutschland)

Die Förderung soll Studierende finanziell unterstützen und ihnen zusätzlich ein Seminar- und Trainingsprogramm bieten. Außerdem fördert sie den Austausch über politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen. Ein weiterer Schwerpunkt ist unternehmerische Verantwortung.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: daad.de Förderregion: International

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Studierende finanziell unterstützen und ihnen zusätzlich ein Seminar- und Trainingsprogramm bieten. Außerdem fördert sie den Austausch über politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen. Ein weiterer Schwerpunkt ist unternehmerische Verantwortung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für angehende Studierende und Studierende sinnvoll, die nach BAföG förderberechtigt sind. Sie richtet sich an Studierende in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Auch ein vollständiges Studium im grenznahen Ausland kann gefördert werden, wenn eine aktive und regelmäßige Mitwirkung in den Regionalgruppen der sdw glaubhaft gemacht wird.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Stipendium mit ideeller Förderung. Die Geförderten erhalten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro sowie ein einkommensabhängiges Lebenshaltungsstipendium; zusätzlich können Auslandsaufenthalte gefördert werden. Je nach Situation sind auch Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine Kinderbetreuungspauschale möglich. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Bewerbung erfolgt zuerst über ein Bewerbungsportal. Konkrete Bewerbungszeiträume werden auf der Website genannt, und die Angaben dazu werden regelmäßig aktualisiert. Ein festes Datum ist im Material nicht genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Personen, die nicht nach BAföG förderberechtigt sind. Die Förderung setzt außerdem ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule voraus. Für Förderungen im grenznahen Ausland ist eine aktive und regelmäßige Mitwirkung in den Regionalgruppen der sdw erforderlich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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