Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft dabei, Wohnraum für Studierende zu schaffen und zu erhalten. Es geht um Wohnheime oder ähnliche Wohnplätze an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Bayern. Gefördert werden zum Beispiel Neubau, Erweiterung, Erwerb und Umbau von Gebäuden. Auch die Erstmöblierung kann mitgefördert werden. Die Förderung wird als Darlehen vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die Förderung kann für verschiedene Bauvorhaben genutzt werden. Dazu gehören neue Gebäude für Studierende, Anbauten oder Aufstockungen sowie der Umbau von Gebäuden, die bisher anders genutzt wurden. Auch die Sanierung von älteren Gebäuden, die schon als Wohnraum für Studierende dienen, kann gefördert werden. Die Kosten für die Erstmöblierung zählen ebenfalls dazu. Die Auszahlung erfolgt in Raten nach dem Baufortschritt.
Für die Förderung gelten feste Bedingungen. Der Wohnraum muss an einem Hochschulort liegen und gut erreichbar sein. Außerdem muss ein dringender Bedarf an gefördertem Wohnraum für Studierende bestehen. Die geförderten Plätze sind für eine bestimmte Zeit gebunden und dürfen nur an bedürftige Studierende vergeben werden. Ausländische Studierende sollen dabei angemessen berücksichtigt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerber von Grundstücken, auf denen Wohnraum für Studierende entstehen oder erhalten werden soll. Sie richtet sich an öffentliche und private juristische Personen sowie an natürliche Personen. Besonders passend ist sie für Vorhaben an Hochschulorten mit großem Bedarf an studentischem Wohnraum. Sie ist auch interessant, wenn ein Neubau, Umbau oder eine Erweiterung geplant ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine
- Ansprechpunkt
- Kreisverwaltungsbehörden
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Dringender, nicht nur vorübergehender Bedarf an staatlich gefördertem Wohnraum für Studierende am jeweiligen Hochschulort
- Grundstück muss verkehrsgünstig zur Hochschule liegen
- Geförderte Wohnheimplätze dürfen während der Belegungsbindung nur mit bedürftigen Studierenden belegt werden
- Ausländische Studierende müssen angemessen berücksichtigt werden
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben dürfen noch nicht begonnen worden sein
- Anbieter der Förderung
- Kreisverwaltungsbehörden
- Thema der Förderung
- Studentenwohnraum
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.