Stipendium

Studienstiftung des deutschen Volkes: Promotionsförderung (Förderung für Aufenthalte in Deutschland)

Die Förderung soll besonders begabte und engagierte Promovierende bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit unterstützen. Ziel ist es, ein anspruchsvolles und innovatives Dissertationsprojekt zu ermöglichen und zugleich die persönliche und fachliche Entwicklung zu fördern.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: daad.de Förderregion: International

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll besonders begabte und engagierte Promovierende bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit unterstützen. Ziel ist es, ein anspruchsvolles und innovatives Dissertationsprojekt zu ermöglichen und zugleich die persönliche und fachliche Entwicklung zu fördern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für hochqualifizierte und gesellschaftlich engagierte Promovierende gedacht. Auch ausländische Promovierende können sich bewerben, wenn sie ihre Promotion an einer deutschen Hochschule durchführen. Sinnvoll ist die Förderung für Personen, deren Promotion gut vorankommt und die sich neben der Forschung auch über ihr Fach hinaus engagieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt ein Stipendium mit monatlicher finanzieller Unterstützung. Gefördert werden 1.750 Euro im Monat, dazu können Zuschüsse zur Krankenversicherung sowie Familien- und Kinderbetreuungszuschläge kommen. Für Reisen, Laboraufenthalte oder Konferenzen im Ausland können auf Antrag zusätzliche Zuschüsse für Reise- und Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren gewährt werden. Außerdem gibt es Betreuung, ideelle Förderung, Seminare, Sommerakademien und Angebote zur beruflichen Orientierung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Ein Antrag ist jederzeit möglich, es gibt keine festen Fristen. Das Auswahlverfahren dauert im Schnitt etwa vier bis sechs Monate. Wenn bereits eine andere Finanzierungszusage für die Promotionsarbeit besteht, muss diese nach einer positiven Förderzusage spätestens nach 6 Monaten aufgegeben werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Der letzte Studienabschluss darf bei der Bewerbung in der Regel nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Berufsbegleitende Promotionen werden nicht gefördert, ebenso wenig Vorbereitungsdienste oder Fachausbildungen. Für den Beginn der Förderung muss die Promotion an der Hochschule zugelassen sein, an der die Dissertation eingereicht wird. Wenn eine andere Finanzierungszusage für die Promotionsarbeit nicht rechtzeitig aufgegeben wird, verfällt die Förderzusage.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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