Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll innovative Projekte von bereits am Markt etablierten Schweizer Unternehmen unterstützen, damit neue Produkte und Dienstleistungen schnell entwickelt, vermarktet und skaliert werden können. Ziel ist es, das Wachstum dieser Unternehmen zu beschleunigen. Gefördert werden dabei besonders Vorhaben mit hohem Innovations- und Disruptionspotenzial.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für einzelne kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups mit Sitz in der Schweiz sinnvoll, die bereits am Markt tätig sind und schon Produkte oder Dienstleistungen verkaufen. Das Unternehmen muss eine Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer haben und weniger als 250 Vollzeitstellen umfassen, wobei bei Konzernen die gesamte Unternehmensgruppe zählt. Besonders passend ist die Förderung für Unternehmen, die ihre Innovation rasch umsetzen und gut skalieren wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für einzelne Innovationsprojekte. Innosuisse übernimmt dabei maximal 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten, höchstens 2,5 Millionen Schweizer Franken pro Gesuch, während das Unternehmen mindestens 30 Prozent selbst tragen muss. Das Verfahren läuft in drei Stufen ab: zuerst ein Kurzgesuch, danach auf Einladung ein vollständiges Gesuch und anschliessend eine Präsentation vor einer Jury.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Derzeit ist keine Projektausschreibung für den Swiss Accelerator geplant. Die Einreichung 2023 ist abgeschlossen. Die Frist für das vollständige Gesuch wird den eingeladenen Unternehmen schriftlich mitgeteilt. Gegen eine Ablehnung des Kurzgesuchs kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. Der Meilensteinbericht muss spätestens 10 Tage nach Erreichen eines Meilensteins eingereicht werden. Spätestens einen Monat nach Abschluss des Projekts müssen ein inhaltlicher und ein finanzieller Schlussbericht eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Konsortien, Forschungsgruppen an Hochschulen, nicht kommerziell tätige Vereine, Stiftungen und öffentliche Organisationen. Ausgeschlossen sind auch Start-ups vor dem Markteintritt sowie Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz oder ohne Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen, wobei bei Konzernen die gesamte Unternehmensgruppe zählt. Eine Ablehnung ist zudem möglich, wenn das Unternehmen auf der Sanktionsliste des SECO steht, die Eigenleistung von mindestens 30 Prozent nicht erbringen kann oder die Förderkriterien inhaltlich nicht erfüllt beziehungsweise im Vergleich zu anderen Gesuchen schlechter bewertet wird.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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