Zuschuss

Ta´ziz Partnerschaft - Kurzmaßnahmen

Die Förderung soll Kooperationen und den Wissensaustausch zwischen Hochschulen und außeruniversitären Akteuren aufbauen, vertiefen, erweitern oder festigen. Außerdem sollen Lehre, Forschung, Hochschulmanagement und Transfer gestärkt werden. Ziel ist auch, fachliche und organisatorische Kompetenzen zu fördern und passende Konzepte oder Wissensprodukte zu entwickeln.

Stand 27.08.2026 Nächste Abgabefrist 01.09.2026   Quelle: daad.de Förderregion: Deutschland bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Kooperationen und den Wissensaustausch zwischen Hochschulen und außeruniversitären Akteuren aufbauen, vertiefen, erweitern oder festigen. Außerdem sollen Lehre, Forschung, Hochschulmanagement und Transfer gestärkt werden. Ziel ist auch, fachliche und organisatorische Kompetenzen zu fördern und passende Konzepte oder Wissensprodukte zu entwickeln.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für deutsche Hochschulen und gemeinnützige, selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Inhaltlich richtet sie sich an Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Lehrende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Professorinnen und Professoren sowie Hochschulmanagementpersonal und außeruniversitäre Akteure aus Deutschland und arabischen Partnerländern. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Partnern aus Tunesien, Sudan, Libanon und Irak sowie auch aus Algerien, Ägypten, Jemen, Jordanien, Libyen und Marokko.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss. Gefördert werden unter anderem Anbahnungsreisen, Fact-Finding-Missionen, der Austausch von Personen im Rahmen einer Kurzmaßnahme, digitale Veranstaltungen wie Fortbildungen, Workshops, Sommer- und Winterschulen, Tagungen und Konferenzen sowie die Entwicklung von Konzepten und Wissensprodukten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es gibt zwei Antragsfristen: 29. November 2024 für Maßnahmen zwischen dem 01.03. und 31.12.2025 sowie 30. Mai 2025 für Maßnahmen zwischen dem 01.09. und 31.12.2025. Nach dem Antragsschluss gibt es eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten. Für die Informationsveranstaltung zur Antragstellung war eine Anmeldung bis spätestens 22.10.24 genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag kann nicht fristgerecht eingereicht werden, wenn technische Störungen oder höhere Gewalt vorliegen und keine Verlängerung der Frist beantragt wird. Die Verlängerung muss vor Antragsschluss per E-Mail beim DAAD beantragt und die Störung oder höhere Gewalt konkret beschrieben und dokumentiert werden. Weitere klare Ausschlusskriterien sind im Material nicht genannt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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