Zuschuss

Thüringer Aufbaubank - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung

Mit dem Programm werden unter anderem Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und viele weitere bei der Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung unterstützt.

Stand 12.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: Datenbank Thüringer Aufbaubank Förderregion: Thüringen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung dient der Unterstützung bei der Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung. Ziel ist es, den Gewässerschutz zu verbessern und den Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen zu erhöhen. Dadurch sollen ökologische und wasserwirtschaftliche Zielsetzungen erreicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände, die für die Abwasserbeseitigung zuständig sind. Auch andere juristische Personen des öffentlichen Rechts können von dieser Förderung profitieren. Voraussetzung ist, dass sie ein entsprechendes Vorhaben planen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens und beträgt je nach Art der Maßnahme zwischen 40 % und 70 %. Anträge müssen bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden, nachdem eine Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm bis spätestens 15. Juni erfolgt ist.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Anmeldungen zur Aufnahme in das Förderprogramm müssen bis spätestens 15. Juni des jeweiligen Jahres erfolgen. Die Anträge auf Förderung sind bis zum 31. Dezember des Vorjahres einzureichen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn das Vorhaben bereits Zuwendungen erhalten hat oder wenn es sich um Abwasserbeseitigung in Außengebieten, Wochenendgebieten oder für die innere Erschließung neuer Baugebiete handelt. Zudem müssen bestimmte technische und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein, wie die Vorlage eines geprüften abwassertechnischen Gesamtkonzepts und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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