Zuschuss

Thüringer Aufbaubank - Gründungsrichtlinie: Existenzgründungspass

Mit dem Existenzgründungspass werden im Rahmen der Gründungsrichtlinie Personen unterstützt, die eine Gründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Neben der Erst- oder Neugründung eines Unternehmens kann die Aufwertung eines bereits bestehenden Nebenerwerbsunternehmens in den Haupterwerb gefördert werden. Dabei können Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungen gefördert werden.Bei Erst- bzw. Neugründung muss gewahrt sein, dass die Gründung bzw. Übernahme des neuen Unternehmens erst nach der Bewilligung des Vorhabens erfolgt.

Stand 02.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Datenbank Thüringer Aufbaubank Förderregion: Thüringen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung mit dem Existenzgründungspass unterstützt Personen, die in Thüringen ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten. Sie fördert sowohl die Neugründung als auch die Umwandlung eines Nebenerwerbs in einen Haupterwerb. Ziel ist es, Gründungsinteressierte durch Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungen zu unterstützen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen planen. Auch Personen, die bereits im Nebenerwerb selbständig sind und in den Haupterwerb wechseln möchten, können von der Förderung profitieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 90 Prozent der Kosten abdeckt. Bei Existenzgründungen oder dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb beträgt die maximale Förderung 1.580,00 Euro, während Unternehmensnachfolgen bis zu 2.210,00 Euro erhalten können. Vor der Antragstellung muss der Beratungsbedarf durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragstellung für die Förderung muss über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank erfolgen. Der Antrag muss vor der Gründung oder Übernahme des Unternehmens eingereicht werden, da diese erst nach der Bewilligung des Vorhabens erfolgen darf.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag wird abgelehnt, wenn die Bestätigung des Beratungsbedarfs durch eine fachkundige Stelle nicht eingereicht wird. Zudem sind Personen, die bereits im Haupterwerb selbständig tätig sind, von der Förderung ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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