Zuschuss

Thüringer Aufbaubank - Gründungsrichtlinie: Existenzgründungspass

Die Förderung soll Menschen in Thüringen bei der Vorbereitung einer Existenzgründung oder Betriebsübernahme unterstützen. Gefördert werden dabei vor allem Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungen. Auch der Wechsel eines bestehenden Nebenerwerbs in den Haupterwerb kann unterstützt werden.

Stand 21.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Datenbank Thüringer Aufbaubank Förderregion: Thüringen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Menschen in Thüringen bei der Vorbereitung einer Existenzgründung oder Betriebsübernahme unterstützen. Gefördert werden dabei vor allem Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungen. Auch der Wechsel eines bestehenden Nebenerwerbs in den Haupterwerb kann unterstützt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen, die in Thüringen ein Unternehmen neu gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten. Sie richtet sich auch an Personen, die bisher nur im Nebenerwerb selbständig sind und in den Haupterwerb wechseln wollen. Voraussetzung ist, dass bei bereits bestehender Nebenerwerbstätigkeit die Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Kosten nach festgelegten Standardsätzen. Gefördert werden zum Beispiel Beratungen, Seminare, Gruppenberatungen, Vernetzungsangebote oder die Nutzung eines Co-Working-Space-Arbeitsplatzes; die Förderung ist bei Existenzgründungen und beim Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb auf 1.580,00 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf 2.210,00 Euro begrenzt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Ein fester Antragstermin ist im Material nicht erkennbar. Wichtig ist, dass bei einer Erst- oder Neugründung die Gründung oder Übernahme des Unternehmens erst nach der Bewilligung des Vorhabens erfolgen darf. Vor der Antragstellung muss außerdem der Beratungs- und Unterstützungsbedarf durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Der Antrag muss abgelehnt werden, wenn die Bestätigung der fachkundigen Stelle bei der Antragstellung nicht eingereicht wird. Bei Erst- oder Neugründungen ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die Gründung oder Übernahme des Unternehmens bereits vor der Bewilligung erfolgt ist. Nicht passend ist die Förderung außerdem für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits haupterwerblich selbständig sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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