Kredit

Thüringer Aufbaubank - ThüringenKredit

ThüringenKredit ist ein Darlehensprogramm zur Unterstützung von Vorhaben (Investitionen und Betriebsmittel) kleiner, mittlerer und großer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Thüringen. Finanziert wird auch der Anteilserwerb an solchen Unternehmen durch natürliche Personen im Rahmen einer tätigen Beteiligung. Das Förderprogramm wird im Rahmen der Investitionsinitiative der Thüringer Landesregierung umgesetzt.Der maximale Finanzierungsbetrag liegt bei 5.000.000 Euro.

Stand 03.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Datenbank Thüringer Aufbaubank Förderregion: Thüringen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung durch den ThüringenKredit dient dazu, Investitionen und Betriebsmittel von kleinen, mittleren und großen Unternehmen sowie Angehörigen Freier Berufe in Thüringen zu unterstützen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu fördern und Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zu helfen. Der maximale Finanzierungsbetrag beträgt bis zu 5.000.000 Euro.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Angehörige Freier Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben. Auch natürliche Personen, die Anteile an solchen Unternehmen erwerben möchten, können von der Förderung profitieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln genutzt werden können. Die Darlehen können bis zu 100 % der Kosten abdecken und haben unterschiedliche Laufzeiten, die bis zu 20 Jahre betragen können. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, die auch die individuellen Konditionen und Sicherheiten festlegt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen, wobei der Vorhabensbeginn als Auslösung von verbindlichen Verträgen gilt. Für eine fristgerechte Antragstellung sind verschiedene beihilferechtliche Vorgaben zu beachten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens sowie Apotheken und Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Auch Unternehmen, die keine Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erhalten können, sind ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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