Zuschuss

Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) zur Stärkung des europäischen Gedankens

Wenn Sie Projekte planen, um die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und den europäischen Gedanken zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) unterstützt Projekte, die das Wissen über die Europäische Union fördern und den europäischen Gedanken stärken. Förderfähig sind unter anderem Informationsveranstaltungen, lokale Partnerschaften und grenzüberschreitende Begegnungen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei ein Eigenanteil an den Kosten erforderlich ist. Anträge müssen spätestens zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden, entweder über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) oder schriftlich an die Thüringer Staatskanzlei.

Die Förderung richtet sich an Projekte von besonderer europapolitischer Bedeutung und soll die Akzeptanz von Europa erhöhen. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Schulen und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften. Wichtig ist, dass eine detaillierte Projektbeschreibung und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung beigefügt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Vereine, Verbände, Schulen und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, die Projekte zur Stärkung des europäischen Gedankens planen. Insbesondere richtet sie sich an Organisationen, die Informationsveranstaltungen oder grenzüberschreitende Begegnungen durchführen möchten. Auch lokale und regionale Partnerschaften können von dieser Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung
  • Foerdergebiet: Thüringen
  • Foerdergeber: Thüringer Staatskanzlei
  • Ansprechpunkt: Thüringer Staatskanzlei | poststelle@tsk.thueringen.de
  • Bewerbungsfrist: Spätestens 2 Monate vor Projektbeginn
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Detaillierte schriftliche Projektbeschreibung
    • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
    • Gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung
  • Rechtsgrundlage: Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) vom 22. August 2012, zuletzt geändert am 5. Februar 2024

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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