Zuschuss

Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder aus Betrieben, die stillgelegt werden, den Abschluss einer begonnenen Ausbildung in Ihrem Betrieb ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Niedersachsen können Unternehmen einen Zuschuss erhalten, wenn sie Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen. Diese Förderung hilft, den Auszubildenden den Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der Ausbildungskosten in bestimmten Regionen und bis zu 40 Prozent in anderen. Um die Förderung zu beantragen, müssen die Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel eine Betriebsstätte in Niedersachsen zu haben und die Ausbildung in einem anerkannten Beruf durchzuführen.

Die Förderung gilt für Unternehmen, die Auszubildende übernehmen, deren Verträge aufgrund von Insolvenz oder Betriebsstilllegung vorzeitig beendet wurden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen in Niedersachsen, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen möchten. Zielgruppen sind sowohl gewerbliche Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Besonders wichtig ist, dass die Ausbildung in einem anerkannten Beruf erfolgt und die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
  • Foerdergebiet: Niedersachsen
  • Foerdergeber: Niedersächsisches Kultusministerium
  • Ansprechpunkt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  • Bewerbungsfrist: Vor Beginn des Vorhabens
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Betriebsstätte in Niedersachsen
    • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    • Sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis
    • Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten
  • Mögliche Ausschlusskriterien: Dienststellen des Landes und des Bundes

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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