Kredit

Unternehmens­stabilisierung

Die Förderung dient dazu, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Hotel- und Gastronomiebranche zu unterstützen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität und die Finanzstruktur dieser Unternehmen zu verbessern. Dies geschieht durch finanzielle und ideelle Maßnahmen, um langfristige Erfolgschancen zu sichern.

Stand 13.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: oeht.at Förderregion: Österreich bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung dient dazu, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Hotel- und Gastronomiebranche zu unterstützen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität und die Finanzstruktur dieser Unternehmen zu verbessern. Dies geschieht durch finanzielle und ideelle Maßnahmen, um langfristige Erfolgschancen zu sichern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismuswirtschaft in Österreich, die eine touristische Bedeutung aufweisen oder eine Betriebsübergabe planen. Dazu zählen sowohl natürliche als auch juristische Personen, die in der Hotellerie oder Gastronomie tätig sind.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Kredits, der mit einem Zinsenzuschuss von maximal 2 % pro Jahr unterstützt wird. Unternehmen können einen restrukturierten Kredit zwischen 100.000 und 2.000.000 Euro beantragen, wobei die ÖHT eine Haftung von bis zu 80 % für diesen Kredit übernimmt. Die Unterstützung zielt darauf ab, die finanzielle Lage der Unternehmen zu verbessern und nicht auf Investitionen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragsstellung für die Förderung muss innerhalb der festgelegten Fristen erfolgen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Unterstützung stehen. Es gibt keine spezifischen Datumsangaben im Text.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition ist oder wenn es nicht die touristische Bedeutung aufweist. Zudem müssen alle Beteiligten zur Mitwirkung bereit sein, und das Unternehmen muss eine aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich haben.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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