Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Gefördert werden neue Verkehrstechnologien, neue Projekte und Demonstrationsvorhaben. Auch innovative Vorhaben und Pilotprojekte im regionalen Schienengüterverkehr können unterstützt werden. Außerdem sind neue Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw, neue Logistikkonzepte und einzelne Maßnahmen zur Verbesserung im Güterverkehr möglich. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50 Prozent.
Gefördert werden nur die unmittelbar projektbezogenen Kosten. Dazu gehören zum Beispiel Anschaffungen für das Projekt, Personalkosten und nötige externe Dienstleistungen. Es darf noch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen. Das heißt: Es dürfen noch keine Verträge für die Maßnahmen geschlossen worden sein.
Vor der Antragstellung soll man sich mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr abstimmen. Der schriftliche Antrag muss dort eingereicht werden. Die weitere Durchführung der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung. Es fallen keine Kosten für den Antrag an.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Privatpersonen, Unternehmen sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Sie passt besonders für Vorhaben im Bereich Verkehr, Güterverkehr, Schienengüterverkehr und Logistik. Auch Projekte mit neuen technischen Lösungen oder Pilotcharakter können passen. Wichtig ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen hat.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine
- Ansprechpunkt
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Entwicklung neuer Verkehrstechnologien
- Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben
- Innovative Vorhaben und Pilotprojekte im regionalen Schienengüterverkehr
- Innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw
- Entwicklung neuer Logistikkonzepte
- Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr
- Unmittelbar projektbezogene Kosten
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
- Bereits geschlossene Verträge vor Antragstellung
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Thema der Förderung
- Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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