Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Bremen unterstützt die energetische Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden mit einem Zuschuss. Gefördert werden Wärmeschutzmaßnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung gilt für private Immobilien im Land Bremen. Auch Vorhaben an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen, können unterstützt werden. Dazu zählen auch Eigentumswohnungen und die Umnutzung von Gewerbegebäuden zu Wohngebäuden.
Der Zuschuss hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Es gibt eine Bagatellgrenze von 2.500 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Der Antrag wird über die genannten Ansprechstellen gestellt. Die Maßnahme muss außerdem technische Vorgaben der Richtlinie erfüllen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von privaten Wohngebäuden oder Wohnungen im Land Bremen. Auch Personen mit ähnlichen dinglichen Rechten, zum Beispiel Erbbauberechtigte, können sie nutzen. Sie passt besonders, wenn ein Gebäude energetisch verbessert und der Wärmeschutz erhöht werden soll. Das Gebäude darf dabei höchstens 12 Wohneinheiten haben.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Bremer Modernisieren – BreMo GbR
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Privates Gebäude- oder Wohnungseigentum oder sonstige dingliche Verfügungsberechtigung
- Gebäude im Land Bremen
- Maximal 12 Wohneinheiten
- Bauantrag vor dem 1.1.1995 gestellt
- Wärmeschutzmaßnahmen und qualitätssichernde Maßnahmen nach den technischen Vorgaben der Richtlinie
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Angabe
- Anbieter der Förderung
- Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
- Thema der Förderung
- Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.