Zuschuss

WIBank - Aktive Kernbereiche in Hessen

Die Förderung soll die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung eines abgegrenzten Gebiets in Hessen unterstützen. Dafür werden mehrere Einzelmaßnahmen gebündelt, um die Lage im Gebiet nachhaltig zu verbessern.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2026   Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung eines abgegrenzten Gebiets in Hessen unterstützen. Dafür werden mehrere Einzelmaßnahmen gebündelt, um die Lage im Gebiet nachhaltig zu verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände gedacht. Sinnvoll ist sie für öffentliche Träger, die ein Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung oder einen Aktiven Kernbereich entwickeln und verbessern wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Der Förderanteil beträgt grundsätzlich zwei Drittel der förderfähigen Kosten und kann je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde angepasst werden. Die Mittel werden für die Gesamtmaßnahme bereitgestellt und nach Bedarf ausgezahlt; in bestimmten Fällen können sie auch zur Verbilligung von Darlehen oder als Darlehen bei der Weitergabe an Dritte eingesetzt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Mit den Einzelmaßnahmen darf bei einer Neuaufnahme in ein Förderprogramm erst nach Wirksamkeit des Zuwendungsbescheids begonnen werden, sonst ab dem 1. Januar des jeweiligen Programmjahres. Die Gesamtmaßnahme soll einen Förderzeitraum von zehn Jahren nicht überschreiten. Die Zweckbindungsfrist beträgt je nach Maßnahme 15 oder 25 Jahre und beginnt mit der Fertigstellung der Einzelmaßnahme. Außerdem ist alle fünf Jahre eine Selbstevaluation vorzulegen; die Monitoringeingaben sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das Vorjahr einzupflegen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die Gesamtmaßnahme in ein Förderprogramm aufgenommen wurde und das Gebiet rechtlich festgelegt und anerkannt ist. Die Einzelmaßnahmen müssen im festgelegten Gebiet liegen, und es ist ein Beschluss zur Abgrenzung des Gebiets erforderlich. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Zwischenabrechnung werden die Auszahlungen ausgesetzt. Wenn die Evaluation nicht durchgeführt oder ihre Ergebnisse nicht umgesetzt werden, ist die Fortführung der Förderung nicht möglich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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