Zuschuss

WIBank - Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (einfache Sprache)

Die Förderung hilft beim behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen. Ziel ist, Wohnungen und Häuser barrierefrei zu machen, damit Menschen mit Behinderung ihren Haushalt selbstständig und unabhängig führen können.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung hilft beim behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen. Ziel ist, Wohnungen und Häuser barrierefrei zu machen, damit Menschen mit Behinderung ihren Haushalt selbstständig und unabhängig führen können.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Eigentümer von Wohnraum gedacht, die die Wohnung oder das Haus selbst nutzen. Auch wenn ein Familienmitglied dort wohnt, kann die Förderung sinnvoll sein, wenn die Person zur direkten Familie gehört oder bis zum dritten Grad verwandt ist.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und am Wohnungsgrundstück. Gefördert werden zum Beispiel Umbauten im Bad, in der Küche, bei Treppen, Rampen oder Aufzügen; der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent und ist je nach Maßnahme begrenzt. Die Förderung ist nur für Kosten bis zu 30.000 Euro je Wohnung möglich, und bei sehr kleinen Kosten unter 1.500 Euro gibt es keine Förderung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es dürfen noch keine Aufträge vergeben und keine Bauarbeiten begonnen worden sein.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben, wenn das Haus erst gekauft und dann umgebaut werden soll oder wenn ein Gebäude vergrößert werden soll. Die Förderung gibt es außerdem nicht, wenn die Maßnahme weniger als 1.500 Euro kostet oder wenn bereits mit den Arbeiten begonnen wurde. Wenn andere öffentliche Fördermittel für dieselbe Maßnahme genutzt werden, kann der Zuschuss gekürzt werden; in der Regel dürfen dann keine weiteren Fördermittel aus öffentlichen Haushalten vorliegen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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