Zuschuss

WIBank - Denkmalschutz

Die Förderung soll die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung eines Gebiets unterstützen. Dafür werden mehrere Einzelmaßnahmen in einem Gebiet gebündelt, damit die Entwicklung des Gebiets verbessert wird.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2026   Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung eines Gebiets unterstützen. Dafür werden mehrere Einzelmaßnahmen in einem Gebiet gebündelt, damit die Entwicklung des Gebiets verbessert wird.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Gemeinden sowie für kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände gedacht. Sie ist sinnvoll für Träger, die ein Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung oder der Städtebauförderung umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt; die Förderquote beträgt grundsätzlich zwei Drittel der förderfähigen Kosten und kann je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde angepasst werden. Die Mittel werden auf Antrag ausgezahlt und nach tatsächlich getätigten Ausgaben erstattet.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Mit den Einzelmaßnahmen darf bei einer Neuaufnahme in ein Förderprogramm erst nach Wirksamkeit des Zuwendungsbescheides begonnen werden, sonst ab dem 1. Januar des jeweiligen Programmjahres. Die jährlichen Anträge werden im Rahmen der aufgenommenen Maßnahmen gestellt; die Monitoringeingaben müssen bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr eingereicht werden. Die Zweckbindungsfrist beträgt je nach Maßnahme 15 oder 25 Jahre und beginnt mit dem Datum der Fertigstellung der Einzelmaßnahme. Außerdem ist alle fünf Jahre eine Selbstevaluation vorzulegen; spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Förderzeitraums oder vor einer geplanten Beendigung ist ein Steuerungskonzept zu erstellen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtmaßnahme in ein Förderprogramm aufgenommen wurde und das Gebiet als förderfähiges Gebiet festgelegt und anerkannt ist. Die Einzelmaßnahmen müssen im festgelegten Gebiet liegen. Bei Neuaufnahme dürfen Maßnahmen nicht vor Wirksamkeit des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Wenn Zwischenabrechnungen nicht fristgerecht vorgelegt werden, werden Auszahlungen ausgesetzt. Die Durchführung der Evaluation und die Umsetzung ihrer Ergebnisse sind Voraussetzung für die Fortführung der Förderung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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