Zuschuss

WIBank - Direktzahlungen

Die Förderung unterstützt die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Haltung von Mutterschafen, Mutternziegen und Mutterkühen. Sie soll außerdem eine klima- und umweltschutzfreundliche Landbewirtschaftung fördern.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 15.05.2027   Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Haltung von Mutterschafen, Mutternziegen und Mutterkühen. Sie soll außerdem eine klima- und umweltschutzfreundliche Landbewirtschaftung fördern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für landwirtschaftliche Betriebe in Hessen sinnvoll, die die Voraussetzungen für einen aktiven Betriebsinhaber erfüllen. Auch Junglandwirte können zusätzlich gefördert werden, wenn sie die besonderen Alters- und Qualifikationsregeln erfüllen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss, der flächengebunden und teilweise auch tiergebunden ist. Die Förderung umfasst verschiedene Direktzahlungen, zum Beispiel die Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstützung, die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Öko-Regelungen und die gekoppelte Einkommensstützung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss jedes Jahr im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai gestellt werden. Bei einer verspäteten Antragstellung wird die Förderung um 1 Prozent pro Kalendertag gekürzt; Anträge nach dem 31. Mai werden vollständig abgelehnt. Anträge zur gekoppelten Einkommensstützung, die nach dem 15. Mai eingehen, gelten direkt als verfristet.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Die antragstellende Person muss die Voraussetzungen für einen aktiven Betriebsinhaber erfüllen. Es muss mindestens 1 ha Fläche oder es müssen mindestens 6 Mutterschafe/-ziegen oder 3 Mutterkühe beantragt sein; für einzelne Schläge gilt eine Mindestparzellengröße von 0,1 ha. Wenn die Mindestbetriebsgröße nicht erreicht wird, kann die Förderung nur in einem Sonderfall gewährt werden, wenn bei der gekoppelten Einkommensstützung ein beihilfefähiger Betrag von mehr als 225 € entsteht. Für die Junglandwirte-Förderung gelten zusätzliche Bedingungen: Die Person muss erstmals die wirksame und langfristige Kontrolle über den Betrieb haben, darf im Jahr der ersten Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sein und muss eine passende Qualifikation nachweisen. Außerdem müssen die Vorgaben zu Grundanforderungen an die Betriebsführung und zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand eingehalten werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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