Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll kleine Investitionen im Bereich Energie unterstützen. Damit können Vorhaben finanziert werden, die zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Umsetzung von Energie-Maßnahmen beitragen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Personen und Unternehmen in Hessen sinnvoll, die ein kleines Darlehen für Energie-Vorhaben brauchen. Sie richtet sich an Antragstellende, die eine Finanzierung zwischen 3.000 und 50.000 Euro benötigen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um ein Darlehen. Pro antragstellende Person können 3.000 Euro bis maximal 50.000 Euro beantragt werden; die Laufzeit beträgt 7 Jahre, davon sind die ersten 2 Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt 4,00 % pro Jahr, und eine vorzeitige Rückzahlung ist ohne zusätzliche Kosten möglich.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzierungsmittel muss innerhalb von 24 Monaten nach der vollständigen Auszahlung nachgewiesen werden. Ein Stundungsantrag darf frühestens 3 Monate vor dem Tilgungsbeginn gestellt werden und muss spätestens 3 Wochen vor Beginn der gewünschten Stundungsphase bei der WIBank eingehen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Rechtsanspruch auf das Energie-Mikrodarlehen Hessen besteht nicht. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet und zurückgewiesen werden. Teilrückzahlungen müssen mindestens 20 % der ursprünglichen Darlehenssumme betragen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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