Darlehen

WIBank - EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen

Die Förderung soll Investitionen in Hessen unterstützen, die zur Energie- und Wärmewende beitragen. Gefördert werden Vorhaben, die zum Beispiel die Wärmeversorgung, Energiespeicher, Strom aus erneuerbaren Energien, Stromnetze oder die Versorgungssicherheit stärken.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in Hessen unterstützen, die zur Energie- und Wärmewende beitragen. Gefördert werden Vorhaben, die zum Beispiel die Wärmeversorgung, Energiespeicher, Strom aus erneuerbaren Energien, Stromnetze oder die Versorgungssicherheit stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Hessen gedacht, die mehrheitlich im Eigentum hessischer Kommunen sind. In Ausnahmefällen können auch Unternehmen gefördert werden, an denen Gebietskörperschaften außerhalb Hessens beteiligt sind, wenn das Unternehmen trotzdem mehrheitlich kommunal ist und das Versorgungsgebiet überwiegend in Hessen liegt.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Darlehen in Form von landesverbürgtem Nachrangkapital. Gefördert werden bis zu 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten; pro Unternehmen oder Unternehmensverbund sind mehrere Anträge möglich, insgesamt aber höchstens bis 100 Millionen Euro. Der Zinssatz wird marktgerecht festgelegt, meist mit fester Zinsbindung, und die Laufzeit kann grundsätzlich bis zu 30 Jahre betragen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Wichtig ist, dass die vollständigen Antragsunterlagen fristgerecht vorliegen. Außerdem dürfen in der Regel nur Maßnahmen gefördert werden, für die noch keine Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten. Außerdem muss das Vorhaben wirtschaftlich und fachlich plausibel sein, und das antragstellende Unternehmen darf nur eine begrenzte Ausfallwahrscheinlichkeit haben. Ein positiver Beschluss der Kommunalparlamente der Trägerkommunen ist erforderlich, und die Konzernmutter muss den Schuldbeitritt erklären.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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