Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien für Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Ziel ist es, das Potenzial eines Vorhabens zu bewerten und zu analysieren, damit Chancen, Risiken, Stärken und Schwächen besser eingeschätzt werden können. Außerdem soll geklärt werden, welche Ressourcen für die Durchführung nötig sind und wie gut die Erfolgsaussichten sind.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie für kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse. Auch Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften können begünstigt sein. Sie richtet sich damit an Organisationen, die ein innovatives Energievorhaben vorbereiten oder prüfen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Gefördert werden die Kosten der Durchführbarkeitsstudie; die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können die in der EU-Verordnung genannten Erhöhungen angewendet werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Im vorliegenden Material sind keine konkreten Antragsfristen genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Durchführbarkeitsstudien sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn die förderfähigen Ausgaben oder Kosten weniger als 100.000 Euro betragen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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