Zuschuss

WIBank - Förderung innovativer Energievorhaben - experimentelle Entwicklung

Gefördert werden Entwicklungsvorhaben, die neue Strategien, Lösungen, Technologien oder Verfahren für mehr Energieeffizienz, Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien entwickeln oder anwenden. Auch Vorhaben zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Energiespeicherung und zur Netzintegration können gefördert werden. Ziel ist es, klimarelevante Emissionen zu senken und die Energiewende in Hessen zu unterstützen.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Gefördert werden Entwicklungsvorhaben, die neue Strategien, Lösungen, Technologien oder Verfahren für mehr Energieeffizienz, Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien entwickeln oder anwenden. Auch Vorhaben zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Energiespeicherung und zur Netzintegration können gefördert werden. Ziel ist es, klimarelevante Emissionen zu senken und die Energiewende in Hessen zu unterstützen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie für kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse. Auch Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften können begünstigt sein. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben, die auf andere ähnliche Anwendungsfälle übertragbar sind.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss. Für Entwicklungsvorhaben beträgt die Förderung in der Regel bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten; für bestimmte nicht wirtschaftlich tätige Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie kommunale und ähnliche Träger kann sie bis zu 90 Prozent betragen. Zusätzlich können Personalkosten, Gemeinkosten sowie bestimmte Betriebs- und Mietkosten unter Bedingungen förderfähig sein.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im vorliegenden Material sind keine konkreten Antragsfristen genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Entwicklungsvorhaben mit weniger als 400.000 Euro förderfähigen Ausgaben oder Kosten sind ausgeschlossen. Bei Teilvorhaben eines Verbundvorhabens gilt ein Ausschluss, wenn die förderfähigen Ausgaben oder Kosten unter 100.000 Euro liegen. Außerdem ist die Förderung für Vorhaben ausgeschlossen, die nicht die genannten fachlichen Ziele erfüllen oder bei denen die Zuwendung zu einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen würde, wenn dies für die höhere Förderquote relevant ist.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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