Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll neue Strategien, Lösungen, Technologien oder Verfahren für mehr Energieeffizienz, Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen. Auch die rationelle Energieerzeugung und -verwendung, die Speicherung von Energie und die Netzintegration können gefördert werden. Ziel ist es, klimarelevante Emissionen zu senken und die Energiewende in Hessen voranzubringen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie für kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse. Auch Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften können begünstigt sein. Sie richtet sich besonders an Vorhaben, die neue Technologien oder Verfahren erproben und auf andere Fälle übertragbar sind.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Je nach Rechtsgrundlage können bis zu 40 Prozent, 45 Prozent oder 30 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden; insgesamt sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten möglich. Förderfähig sind vor allem Sachausgaben und Gemeinkosten, bei öffentlich-rechtlichen Begünstigten werden indirekte Kosten über einen Pauschalsatz von 7 Prozent berechnet.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Im Text sind keine festen Antragsfristen genannt. Es wird nur beschrieben, dass nach vollständigem Eingang des Antrags im Kundenportal die fachliche Prüfung und weitere Beratung folgen. Ein Förderzeitraum 2021 bis 2027 wird erwähnt, aber keine konkrete Abgabefrist.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit weniger als 400.000 Euro förderfähigen Ausgaben oder Kosten sind ausgeschlossen. Teilvorhaben eines Verbundvorhabens sind ausgeschlossen, wenn sie weniger als 100.000 Euro förderfähige Ausgaben oder Kosten haben. Vorhaben von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunalen Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen, Zweckverbänden, Verbänden, Vereinen, Stiftungen oder Genossenschaften werden nur gefördert, wenn sie im Vorhaben nicht wirtschaftlich tätig sind. Außerdem dürfen die Zuwendungen nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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