Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastruktur und die Beschaffung von Forschungsgroßgeräten unterstützen. Sie dient dazu, Forschungseinrichtungen in Hessen bei investiven Vorhaben zu stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen gedacht. Sinnvoll ist sie für Einrichtungen, die Forschungsgroßgeräte im Verfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft beschaffen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss. Gefördert werden investive Ausgaben für die Beschaffung von Forschungsgroßgeräten, und die Förderung beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung gilt nur für den nicht wirtschaftlichen Bereich; wenn zusätzlich wirtschaftliche Tätigkeiten bestehen, muss eine Trennungsrechnung sicherstellen, dass die Förderung nur dem nicht wirtschaftlichen Bereich zugutekommt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Im Ausgangsmaterial sind keine konkreten Antragsfristen genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Vorhaben mit weniger als 600.000 Euro oder mehr als 5 Millionen Euro förderfähigen Ausgaben und Kosten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei der Förderung eines Forschungsgroßgeräts im Verfahren nach Art. 91b GG muss die Finanzierungszusage der Deutschen Forschungsgemeinschaft vorgelegt werden. Außerdem darf die Förderung nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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