Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll geeignete überbetriebliche Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren weiterentwickeln. Damit sollen die berufliche Aus- und Weiterbildung gestärkt sowie Investitionen in die technische Entwicklung und in Modellvorhaben unterstützt werden. Ziel ist außerdem, die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, insbesondere für Körperschaften des öffentlichen Rechts und nicht gewinnorientierte juristische Personen des Privatrechts. Gefördert werden Bildungsstätten der außerschulischen beruflichen Bildung, die Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung anbieten. Liegt die Bildungsstätte außerhalb Hessens, ist die Förderung nur sinnvoll, wenn dort ein in Hessen nicht angebotener Beruf ausgebildet wird und mindestens 10 Prozent der Teilnehmenden in Hessen wohnen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss des Landes Hessen. Unterstützt werden Modellvorhaben und Leitprojekte zur Weiterentwicklung von Kompetenzzentren sowie Personal- und Sachausgaben, wenn sie für branchen- und regionalübergreifende Entwicklungsarbeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung notwendig sind. Förderfähig sind unter anderem direkte Personalausgaben für zusätzliches oder freigestelltes Personal mit Nachbesetzung, eine Gemeinkostenpauschale von 10 Prozent auf diese Personalausgaben, Reisekosten, Honorarausgaben sowie Sachausgaben für Auftragsvergaben an Dritte.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Geplante Vorhaben sollen möglichst frühzeitig und unter Angabe der Gesamtausgaben beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen angezeigt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids muss ein Koordinierungsausschuss zur Lernortkooperation zwischen Betrieben, Berufsschulen und der überbetrieblichen Berufsbildungsstätte eingerichtet werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nur für Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Betracht, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Liegt der Standort der Berufsbildungsstätte außerhalb Hessens, kann eine Förderung ausscheiden, wenn dort kein Beruf angeboten wird, der nicht auch in einer hessischen überbetrieblichen Berufsbildungsstätte erlernt werden kann, oder wenn weniger als 10 Prozent der Lehrgangsteilnehmenden ihren Wohnsitz in Hessen haben. Außerdem kann ein Fördergesuch problematisch sein, wenn die erforderliche Anzeige des Vorhabens oder die Erklärung zu wirtschaftlichen Tätigkeiten nach Art. 107 des AEUV nicht eingereicht wird.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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