Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Grundkompetenzen von gering literalisierten Erwachsenen in Hessen verbessern. Dazu gehören vor allem Lesen, Schreiben und weitere wichtige Fähigkeiten für den Alltag, die Arbeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Erwachsene mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben sowie für ihr Umfeld gedacht. Sinnvoll ist sie auch für Träger und Einrichtungen, die mit dieser Zielgruppe arbeiten und Maßnahmen zur Grundbildung anbieten.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss als Projektförderung. Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt und kann bis zu 80.000 Euro pro Jahr für höchstens 3 Jahre betragen; außerdem ist eine Eigenbeteiligung von mindestens 15 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nötig. Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst werden Projektskizzen eingereicht, danach werden ausgewählte Träger zur Antragstellung aufgefordert.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Konkrete Abgabefristen sind im Material nicht genannt. Es wird nur angegeben, dass Förderaufrufe auf der Webseite veröffentlicht werden und dort die weiteren Termine und Regeln zum Verfahren stehen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Antragsberechtigt sind nur zertifizierte Träger mit nachgewiesener Vorerfahrung und Kompetenz im Handlungsfeld Alphabetisierung und Grundbildung. Wer die Einrichtungs- und Durchführungsqualität nicht nachweisen kann oder kein Eigeninteresse belegt, erfüllt die Voraussetzungen nicht. Außerdem werden nur ausgewählte Träger nach der Prüfung der Projektskizze zur Antragstellung zugelassen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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