Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll eine besonders nachhaltige Landwirtschaft in Hessen unterstützen. Gefördert werden unter anderem ökologischer Landbau, nachhaltige Verfahren im Ackerbau, auf Dauergrünland und bei Dauerkulturen sowie Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz und zum Erhalt tiergenetischer Ressourcen. Außerdem kann die Zusammenarbeit von Landwirten mit weiteren Akteuren im ländlichen Raum unterstützt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, Inhaber von Weinbaubetrieben und Zusammenschlüsse solcher Betriebe sinnvoll. Voraussetzung ist, dass sie überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzte Flächen bewirtschaften. Zusätzlich müssen die Eigenschaften eines aktiven Betriebsinhabers erfüllt sein.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für verschiedene Maßnahmen. Je nach Förderbereich werden zum Beispiel die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen Landbaus, nachhaltige Bewirtschaftungsverfahren, der Schutz von Arten und Biotopen, der Erhalt gefährdeter Nutztierrassen oder die Zusammenarbeit bei Agrarumweltmaßnahmen unterstützt. Die Förderhöhe ist je nach Maßnahme unterschiedlich; bei der Zusammenarbeit können für die Konzepterstellung einmalig bis zu 50.000 Euro und für Umsetzung und Begleitung jährlich bis zu 50.000 Euro gewährt werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Zuwendungsantrag muss bis zum 01. Oktober eines Jahres für das folgende Jahr gestellt werden. Der Auszahlungsantrag muss zusammen mit dem Gemeinsamen Antrag bis zum 15.05. des Verpflichtungsjahres eingereicht werden. Bei einzelnen Maßnahmen kann es abweichende Regelungen geben.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kann ausscheiden, wenn die antragstellende Person oder der Zusammenschluss kein landwirtschaftlicher oder weinbaulicher Betrieb ist oder nicht überwiegend entsprechende Flächen bewirtschaftet. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die Voraussetzungen als aktiver Betriebsinhaber nicht erfüllt sind. Bei einzelnen Maßnahmen kann eine Förderung außerdem ausgeschlossen sein, wenn Flächen nicht in der jeweils erforderlichen HALM2-Flächenkulisse liegen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung besteht nicht.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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