Darlehen

WIBank - Hessen-MikroCrowd

Die Förderung soll Vorhaben in Hessen finanzieren, die zur Gründung, Übernahme oder zum Wachstum eines Unternehmens dienen. Gefördert werden können dabei Investitionen und benötigte Betriebsmittel. Das Vorhaben muss zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der WIBank passen.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Vorhaben in Hessen finanzieren, die zur Gründung, Übernahme oder zum Wachstum eines Unternehmens dienen. Gefördert werden können dabei Investitionen und benötigte Betriebsmittel. Das Vorhaben muss zu den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der WIBank passen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für natürliche Personen, Angehörige freier Berufe und Gesellschafter ohne Geschäftsführungskompetenzen gedacht. Sinnvoll ist sie für Menschen mit fachlicher und kaufmännischer Qualifikation, die ein erfolgversprechendes Vorhaben in Hessen haben und eine Crowdfunding-Kampagne über Startnext starten möchten. Auch für Gründerinnen und Gründer im Voll- oder Nebenerwerb sowie für bestehende Unternehmen kann sie passend sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Darlehen in Kombination mit Crowdfunding und Mikrodarlehen. Möglich sind Kredite von 3.000 Euro bis 35.000 Euro mit 7 Jahren Laufzeit, 12 tilgungsfreien Monaten, einem Tilgungszuschuss von bis zu 1.000 Euro und ohne bankübliche Sicherheiten. Zusätzlich sind Sondertilgungen jederzeit kostenlos möglich, und es fallen keine Entgelte oder Gebühren an.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss spätestens 5 Tage vor Ablauf der Fundingphase bei Startnext direkt an die WIBank übermittelt werden. Außerdem muss die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzierungsmittel innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung bestätigt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Vorhaben aus den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und exportbezogene Ausgaben. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Um- oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, die Ablösung vorhandener Verbindlichkeiten einschließlich Gesellschafterdarlehen sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen. Die Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn die Crowdfunding-Kampagne bei Startnext nicht mindestens 5.000 Euro erreicht, wenn unerledigte Negativmerkmale bei der SCHUFA vorliegen, wenn ein Unternehmens- oder Privatinsolvenzverfahren läuft oder eingeleitet wurde oder wenn das KfW StartGeld bereits für dasselbe Vorhaben genutzt wurde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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