Darlehen

WIBank - HessenFonds Großdarlehen

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen mit innovativen Ideen und mit Vorhaben, die Veränderungen in Wirtschaft und Technik voranbringen. Dazu gehören zum Beispiel Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz, Dekarbonisierung, strategische Resilienz und der Umgang mit dem demografischen Wandel. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen zu stärken.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen mit innovativen Ideen und mit Vorhaben, die Veränderungen in Wirtschaft und Technik voranbringen. Dazu gehören zum Beispiel Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz, Dekarbonisierung, strategische Resilienz und der Umgang mit dem demografischen Wandel. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen zu stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gedacht. Sinnvoll ist sie für Betriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, die zukunftsweisende und transformative Vorhaben umsetzen wollen. Bei Vorhaben außerhalb Hessens gelten zusätzliche Bedingungen, zum Beispiel ein steuerlicher Sitz in Hessen und ein Bezug zum Erhalt hessischer Arbeitsplätze.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Darlehen. Möglich sind Großdarlehen zwischen 10 Millionen und 25 Millionen Euro mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren; je nach Fall kann es eine Zinsvergünstigung geben. Es gibt auch die Möglichkeit eines Konsortialdarlehens, bei dem die Konditionen von den beteiligten Banken abhängen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Das Darlehen muss vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank beantragt werden. Weitere feste Abgabefristen sind im Material nicht genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Ausgeschlossen sind außerdem Unternehmen mit Schwerpunkt auf dem Klonen menschlicher Stammzellen sowie Unternehmen aus bestimmten Branchen, zum Beispiel Waffenhandel, Drogen, Alkohol oder Pornografie. Ebenfalls nicht förderfähig sind „Domizil- oder Briefkastenfirmen“. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist, das Vorhaben einen positiven Hessen-Effekt hat und die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.