Zuschuss

WIBank - Innovative Energietechnologien

Die Förderung unterstützt Forschungs-, Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Energieeffizienz in Hessen. Ziel ist es, neue Technologien und Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung zu entwickeln, weiterzuentwickeln und erstmals praktisch zu erproben.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Forschungs-, Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Energieeffizienz in Hessen. Ziel ist es, neue Technologien und Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung zu entwickeln, weiterzuentwickeln und erstmals praktisch zu erproben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für natürliche und juristische Personen geeignet, die entsprechende Vorhaben als Einzel- oder Verbundprojekt umsetzen wollen. Besonders sinnvoll ist sie für Unternehmen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Hochschulen und Universitäten mit Projekten im Energiebereich. Auch Kommunen können von zusätzlichen Zuschüssen profitieren, wenn sie sich zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet haben.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Je nach Art des Vorhabens und rechtlicher Einordnung sind unterschiedliche Fördersätze möglich, zum Beispiel bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 90 % und bei Universitäten und Hochschulen bis zu 100 %, jeweils bei nichtwirtschaftlichen oder beihilfefreien Vorhaben. Vor der Antragstellung muss zunächst eine Projektskizze zur fachlichen Bewertung eingereicht werden; erst danach kann der eigentliche Antrag bei der WIBank gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme bei Antragstellung bereits begonnen wurde. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die Finanzierung der Maßnahme nicht gesichert ist, die geltenden Vergabebestimmungen nicht eingehalten werden oder die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht beachtet werden. Außerdem ist eine Förderung nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro betragen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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