Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll innovative Projekte an hessischen Hochschulen unterstützen. Ziel ist es, den Übergang vom Studium in den Beruf zu verbessern und Studierende mit Migrationshintergrund besser auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Außerdem sollen Hochschulen dabei unterstützt werden, ihre Angebote stärker an die Anforderungen des Arbeitsmarkts anzupassen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Studierende und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit Migrationshintergrund, einschließlich internationaler Studierender. Auch für hessische Hochschulen ist sie gedacht, wenn sie solche Gruppen gezielt beim Berufseinstieg unterstützen wollen. Besonders passend ist sie für Projekte, die berufliche Orientierung, Netzwerke und praktische Erfahrungen fördern.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Förderung wird auf Grundlage eines Ausgaben- und Finanzierungsplans als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Gefördert werden modellhafte und innovative Projekte.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Antragsberechtigt sind nur Hochschulen des Landes Hessen gemäß § 2 HHG. Andere Einrichtungen sind damit nicht genannt und können nach dem Text nicht gefördert werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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