Zuschuss

WIBank - Investitionen und technologische Modernisierung in KMU

Die Förderung soll Investitionen von Unternehmen unterstützen, damit neue oder gesicherte Dauerarbeitsplätze entstehen. Sie hilft auch bei der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder grundlegenden Änderung von Betriebsstätten. Ziel ist außerdem die technologische Modernisierung, zum Beispiel durch neue Gebäude, Anlagen, Maschinen oder immaterielle Wirtschaftsgüter.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen von Unternehmen unterstützen, damit neue oder gesicherte Dauerarbeitsplätze entstehen. Sie hilft auch bei der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder grundlegenden Änderung von Betriebsstätten. Ziel ist außerdem die technologische Modernisierung, zum Beispiel durch neue Gebäude, Anlagen, Maschinen oder immaterielle Wirtschaftsgüter.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in einem strukturschwachen Gebiet in Hessen gedacht. Sinnvoll ist sie für Unternehmen, die in ihre Produktion investieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern wollen. Auch Vorhaben zur Übernahme bestimmter Betriebsstätten können passen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Kleine Unternehmen können in der Regel bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionen erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent. Förderfähig sind materielle und immaterielle Investitionen, wenn die Vorgaben der Richtlinie und des GRW-Koordinierungsrahmens erfüllt sind.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Spätestens mit der Einreichung des ersten Mittelabrufs müssen Begünstigte nachweisen, dass eine der genannten Voraussetzungen zur Zusammenarbeit, Mitgliedschaft oder Beratung erfüllt ist. Für Mietkauf- und Leasingverträge gelten die im GRW-Koordinierungsrahmen genannten Fristen und Regeln zur Förderfähigkeit der Kosten. Weitere konkrete Antragsfristen sind im vorliegenden Material nicht klar genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig ist die Umsatzsteuer. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition. Außerdem müssen die Investitionen die Vorgaben für förderfähige Kosten erfüllen; wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden, kann der Antrag abgelehnt werden. Fördergesuche können auch scheitern, wenn die geforderte Bestätigung durch Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung fehlt oder der Nachweis zu den zusätzlichen Voraussetzungen bis zum ersten Mittelabruf nicht erbracht wird.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.