Zuschuss

WIBank - Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Die Förderung soll den Ausbau der ganztägigen Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter unterstützen. Gefördert werden Investitionen, damit neue oder erhaltene Plätze und Räume für eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung geschaffen werden.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.03.2030   Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Ausbau der ganztägigen Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter unterstützen. Gefördert werden Investitionen, damit neue oder erhaltene Plätze und Räume für eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung geschaffen werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Schulträger, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Träger genehmigter Ersatzschulen und Träger der freien Jugendhilfe. Auch öffentliche, freigemeinnützige oder sonstige geeignete Träger von Kinderhorten können dazugehören, wenn sie Angebote für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe betreiben.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen Zuschuss als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden unter anderem Neubau, Umbau, Erweiterung, Ausstattung und Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur; bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können übernommen werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Förderung muss bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden. Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme einzureichen, bei kommunalen Empfängern innerhalb eines Jahres, spätestens aber bis zum 31. März 2030.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind laufende Verwaltungskosten wie Personal- und Sachkosten sowie Sanierungen, die nur dem Erhalt der Bausubstanz dienen. Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie nicht vor dem 12. Oktober 2021 begonnen wurden oder als noch nicht begonnene selbstständige Abschnitte eines Vorhabens gelten. Das Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme beträgt 40.000 Euro. Eine Doppelförderung ist unzulässig, und für bestimmte bereits anderweitig geförderte Maßnahmen können keine Finanzhilfen gewährt werden. Außerdem dürfen EU-Mittel nicht den Eigenanteil ersetzen, und Bundesmittel dürfen nicht zur Kofinanzierung von EU-geförderten Programmen genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, und die Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Kontingente.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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