Zuschuss

WIBank - Investpakt Soziale Integration

Die Förderung unterstützt Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen für soziale Integration und sozialen Zusammenhalt im Quartier. Gefördert werden Gebäude mit Außenanlagen sowie Grün-, Frei- und Sportflächen mit Bezug zum Quartier. Ziel ist es, die soziale Integration und den Zusammenhalt in Stadtteilen zu stärken.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen für soziale Integration und sozialen Zusammenhalt im Quartier. Gefördert werden Gebäude mit Außenanlagen sowie Grün-, Frei- und Sportflächen mit Bezug zum Quartier. Ziel ist es, die soziale Integration und den Zusammenhalt in Stadtteilen zu stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Städte und Gemeinden sowie für kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände gedacht. Sinnvoll ist sie für Vorhaben in Quartieren, in denen Einrichtungen für das Gemeinwohl und den sozialen Zusammenhalt gebraucht werden. Auch Vorhaben in städtebaulichen Untersuchungsgebieten können passen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss als Projektförderung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln von Bund und Land gewährt und beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtstrategie oder einer vergleichbaren integrierten Planung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im Ausgangsmaterial ist keine konkrete Antragsfrist genannt. Es steht jedoch, dass das Programm nicht mehr beantragt werden kann.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Gefördert werden nur Einrichtungen in Gebieten, die in ein aktuelles Programm der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen und noch nicht abgerechnet sind. Die Einrichtung muss den Zielen der integrierten städtebaulichen Planung entsprechen. Außerhalb anerkannter Städtebaufördergebiete ist eine Förderung nur in besonderen Fällen möglich, wenn der besondere Bedarf und die erwartete Wirkung bei der Antragstellung dargestellt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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