Bürgschaft

WIBank - Landesbürgschaften

Die Förderung soll Kredite und Kreditrahmen absichern, damit Unternehmen und andere antragsberechtigte Stellen Finanzierungen leichter erhalten können. Sie kann zum Beispiel für Investitionen, Betriebsmittel, Avale, Innovationen, Restrukturierungen, Unternehmensnachfolgen oder zur Schließung von Liquiditätslücken genutzt werden. Auch besondere Vorhaben wie der Ausbau erneuerbarer Energien oder Maßnahmen gegen Ärztemangel in strukturschwachen Regionen können unterstützt werden.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Kredite und Kreditrahmen absichern, damit Unternehmen und andere antragsberechtigte Stellen Finanzierungen leichter erhalten können. Sie kann zum Beispiel für Investitionen, Betriebsmittel, Avale, Innovationen, Restrukturierungen, Unternehmensnachfolgen oder zur Schließung von Liquiditätslücken genutzt werden. Auch besondere Vorhaben wie der Ausbau erneuerbarer Energien oder Maßnahmen gegen Ärztemangel in strukturschwachen Regionen können unterstützt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, für Einzelpersonen mit gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit sowie für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften bei besonderem Landesinteresse. Die Betriebsstätte soll in Hessen liegen, und die Antragstellenden sollten dort auch ihren Steuersitz haben. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten können unter zusätzlichen beihilferechtlichen Vorgaben unterstützt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Bürgschaft und gehört damit zur Förderart Darlehen oder Kredite. Das Land Hessen übernimmt eine quotale Ausfallbürgschaft für noch nicht ausgezahlte Kredite; die Höhe wird im Einzelfall festgelegt und beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent, bei Investitionskrediten meist 70 Prozent und bei Betriebsmittel- und Avalkrediten meist 50 Prozent. Das Bürgschaftsobligo sollte mehr als 2,00 Mio. Euro betragen, die Antragstellung läuft über die Hausbank in Zusammenarbeit mit der WIBank.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Ein Antrag ist nur möglich, solange der betreffende Kredit zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgereicht ist. Für Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften gilt, dass sie nur einmal innerhalb von 10 Jahren eingesetzt werden können. Außerdem sollte die Laufzeit der Bürgschaften 15 Jahre nicht überschreiten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn eigene Mittel sowie andere Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten nicht vorrangig ausgeschöpft wurden. Ebenfalls problematisch ist es, wenn der erwartete Erfolg des Vorhabens nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko steht. Nicht möglich ist die Bürgschaft außerdem für bereits ausgereichte Kredite, für eine dauerhafte Unterstützung eines Unternehmens sowie in der Regel für Vorhaben mit einem Bürgschaftsobligo von 2,00 Mio. Euro oder weniger im Rahmen dieser Landesbürgschaft.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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