Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll bestehende Mietwohnungen altersgerecht umbauen und barriereärmer machen. Außerdem können Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden. Ziel ist mehr Wohnqualität in jedem Alter.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Träger von Investitionsmaßnahmen gedacht, die ihren Mietwohnungsbestand an die Bedürfnisse älterer oder eingeschränkt mobiler Menschen anpassen möchten. Sinnvoll ist sie für Eigentümer oder Verantwortliche von bestehenden Mietwohngebäuden in Hessen. Selbstgenutzte Wohneinheiten können nicht gefördert werden.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt ein zinsgünstiges Darlehen. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Laufzeit liegt bei 10 bis 30 Jahren, mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr; die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Im Ausgangsmaterial sind keine festen Antragsfristen genannt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass vorab eine Abstimmung mit den Ansprechpartnern sinnvoll ist, um den Ablauf zu beschleunigen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden selbstgenutzte Wohneinheiten. Außerdem darf die Summe aller öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung, und bei den Maßnahmen müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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