Darlehen

WIBank - Mietwohnungen: KFW-KFN Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Die Förderung soll den Neubau und den Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden unterstützen. Ziel ist es, Treibhausgas-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus zu senken, den Primärenergiebedarf im Betrieb zu verringern und erneuerbare Energien stärker zu nutzen. Gefördert werden dabei Wohngebäude, die bestimmte energetische Standards erfüllen.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Neubau und den Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden unterstützen. Ziel ist es, Treibhausgas-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus zu senken, den Primärenergiebedarf im Betrieb zu verringern und erneuerbare Energien stärker zu nutzen. Gefördert werden dabei Wohngebäude, die bestimmte energetische Standards erfüllen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bauherren von Mietwohnungen sowie für Käufer von neu gebauten Mietwohnungsgebäuden, die die geforderten Effizienzstandards erreichen. Sie richtet sich an Personen oder Unternehmen, die klimafreundliche Mietwohnungen neu bauen oder erstmals erwerben möchten. Besonders passend ist sie für Vorhaben in Hessen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden, höchstens jedoch 150.000 Euro je Wohneinheit. Das Darlehen ist zinsgünstig und kann mit dem Landesprogramm Sozialer Mietwohnungsbau kombiniert werden, solange die gesamten öffentlichen Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner bei der KfW gestellt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Antragstellung ist der Eingang des Antrags bei der KfW. Für einen Teil der Förderung gilt außerdem, dass die Förderung für Effizienzhaus 55 zeitlich befristet ist.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden selbstgenutzte Wohneinheiten. Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen. Außerdem müssen die geltenden technischen und energetischen Anforderungen eingehalten werden, und die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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