Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll energetische Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden unterstützen, damit diese auf ein Passivhaus-Niveau verbessert werden. Gefördert werden Maßnahmen mit passivhaustauglichen Komponenten, wenn der jährliche Heizwärmebedarf stark gesenkt wird oder besonders gute Bauteile mit passenden Wärmedurchgangskoeffizienten eingesetzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für natürliche und juristische Personen sinnvoll, die ein Gebäude energetisch modernisieren möchten. Auch Personen ohne Eigentum am Gebäude können einen Antrag stellen, wenn die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers zu den umfassenden Modernisierungsmaßnahmen vorliegt. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben in Hessen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie wird als Anteilfinanzierung gewährt und kann bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Wenn gleichzeitig Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude genutzt werden, beträgt der Zuschuss bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme bei Antragstellung bereits begonnen wurde. Ebenfalls ausgeschlossen ist die gleichzeitige Förderung desselben Vorhabens nach Teil II Nr. 3 „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“. Außerdem müssen die geltenden Vergabebestimmungen eingehalten werden, die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen beachtet werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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