Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Clusternetzwerke in Hessen aufbauen, stärken, weiterentwickeln und besser miteinander vernetzen. Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen erhöhen und vorhandene Potenziale stärken. Besonders unterstützt werden Vorhaben, die zu ressourceneffizienter Produktion, Kreislaufwirtschaft oder weniger CO₂-Emissionen beitragen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für wirtschaftsnahe Einrichtungen, zum Beispiel regionale Wirtschaftsfördergesellschaften, sowie für KMU, die ein Clusternetzwerk aufbauen wollen. Auch Clustermanagement-Organisationen bestehender Clusternetzwerke können gefördert werden, wenn sie bestimmte Anforderungen an Größe, Partnerzahl und Standort erfüllen. Für die Weiterentwicklungsphase sind auch Zusammenschlüsse von Clusternetzwerken möglich.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden die Vorbereitungsphase, die Aufbauphase, die Verstetigungsphase und die Weiterentwicklungsphase von Clusternetzwerken. Grundsätzlich werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert; in der Vorbereitungsphase sind bis zu 80 % möglich, höchstens 25.000 Euro.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Anträge sind schriftlich und elektronisch über das Onlineportal der WIBank einzureichen. Für die Weiterentwicklungsphase ist außerdem die erfolgreiche Teilnahme an thematischen Aufrufen des zuständigen Ministeriums nötig; die genauen Vorgaben werden in diesen Aufrufen festgelegt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen. Die gleichzeitige Förderung von mehr als einer Entwicklungsphase ist ausgeschlossen. Die Verstetigungsphase ist nur möglich, wenn zuvor die Aufbauphase gefördert wurde und sich das Clusternetzwerk dabei nachweislich positiv entwickelt hat. Für die Vorbereitungsphase gilt außerdem: Ein Unternehmen darf durch die Förderung innerhalb von drei Steuerjahren nicht mehr als 200.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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