Zuschuss

WIBank - Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL)

Die Förderung soll die Qualität der Ausbildung verbessern. Sie unterstützt überbetriebliche Ausbildungslehrgänge und andere Maßnahmen, die Auszubildende während der Ausbildung qualifizieren und motivieren. In Einzelfällen können auch weitere Ausbildungsmaßnahmen gefördert werden, wenn sie die Leistungsfähigkeit von Unternehmen und die Qualität der Erstausbildung stärken.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 15.11.2026   Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Qualität der Ausbildung verbessern. Sie unterstützt überbetriebliche Ausbildungslehrgänge und andere Maßnahmen, die Auszubildende während der Ausbildung qualifizieren und motivieren. In Einzelfällen können auch weitere Ausbildungsmaßnahmen gefördert werden, wenn sie die Leistungsfähigkeit von Unternehmen und die Qualität der Erstausbildung stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft in Hessen sinnvoll, die überbetriebliche Ausbildungslehrgänge oder ähnliche Ausbildungsmaßnahmen anbieten. Dazu gehören vor allem Handwerkskammern, Landesinnungsverbände, Industrie- und Handelskammern sowie weitere Wirtschaftsorganisationen. Begünstigt werden Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss als Projektförderung. Gefördert werden je nach Lehrgang bis zu 33,3 Prozent der anerkannten Kosten; für die Unterbringung im Internat gibt es zusätzlich Pauschalen pro Teilnehmer und Tag. Für sonstige Maßnahmen wird die Förderung je nach Art der Maßnahme wie bei der Grund- oder Fachstufe vereinbart.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für die Förderung von Lehrgängen der Grund- und Fachstufe gilt als Frist jeweils der 15. November für das Folgejahr.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen der Berufsorientierung ab 2026. In der Grundstufe werden nur Lehrgänge gefördert, die vom zuständigen Ministerium anerkannt sind. In der Fachstufe gelten die Förderregeln nur für Lehrgänge mit anerkannten Rahmenlehr- und Kostenplänen; wenn keine Anerkennung vorliegt, ist die Förderung begrenzt. Außerdem werden nur Auszubildende aus Unternehmen in Hessen gefördert, und in der Grundstufe nur Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.