Zuschuss

WIBank - Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Anschaffung von E-Bussen

Die Förderung soll den Ausstoß von CO₂ und anderen Luftschadstoffen im Verkehr senken. Sie unterstützt den Übergang zu einer umwelt- und klimafreundlichen urbanen Mobilität. Gefördert wird dafür die Anschaffung von elektrisch angetriebenen Straßenfahrzeugen, zum Beispiel E-Bussen, für den öffentlichen Personennahverkehr.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Ausstoß von CO₂ und anderen Luftschadstoffen im Verkehr senken. Sie unterstützt den Übergang zu einer umwelt- und klimafreundlichen urbanen Mobilität. Gefördert wird dafür die Anschaffung von elektrisch angetriebenen Straßenfahrzeugen, zum Beispiel E-Bussen, für den öffentlichen Personennahverkehr.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften. Sie kann auch für kleine und mittlere Unternehmen, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und andere Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs sinnvoll sein, wenn sie ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben. Die Fahrzeuge müssen im ÖPNV in Hessen eingesetzt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss. Gefördert werden die Investitionsmehrkosten für die Anschaffung der Fahrzeuge. Die Förderung kann bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten betragen, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent und bei einer wettbewerblichen Ausschreibung sogar bis zu 100 Prozent.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Zweckbindungszeitraum beträgt 8 Jahre. Weitere konkrete Antragsfristen sind im vorliegenden Material nicht genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Die Vorhaben müssen sich auf funktionale urbane Räume und urbane Mobilität beschränken. Sie müssen aus bestehenden Nahverkehrsplänen, Mobilitätsplänen oder Strategien abgeleitet sein; diese Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden. Die Fahrzeuge müssen mindestens fünf Sitzplätze für Fahrgäste haben und einen umwelt- und klimafreundlichen elektrischen Antrieb besitzen. Bei Verkehren über die Landesgrenze hinweg muss die Nutzung zeitlich und räumlich überwiegend in Hessen liegen. Wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Förderung nicht möglich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.